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   BVerwG, 30.09.1959 - VI C 358.56   

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https://dejure.org/1959,487
BVerwG, 30.09.1959 - VI C 358.56 (https://dejure.org/1959,487)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1959 - VI C 358.56 (https://dejure.org/1959,487)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1959 - VI C 358.56 (https://dejure.org/1959,487)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit für Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte von Bundesbehörden oberer Stufe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVerwGG § 11

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 172
  • DVBl 1960, 67
  • DÖV 1960, 191
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

    Sie ist nicht in der Lage, selbständig und eigenverantwortlich Verwaltungsakte zu erlassen (hierzu Rudolf in Erichsen/Martens aa0 52 Rdn. 31 mwN auf BVerwGE 9, 172, 177 f.), denn die Aufgaben des Landesversorgungsamtes im Sinn des § 1 ErrG sowie Art. 1 § 3 des 2. ModernG übernimmt die Bezirksregierung Münster (§ 4 Abs. 4 Satz 3 GO).
  • BVerwG, 18.10.1963 - VII C 45.62

    Anspruch auf Aufnahme in eine genehmigte Privatschule - Entscheidungsbefugnis

    Es fehlt, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. September 1959 (BVerwGE 9, 172/174) ausgeführt hat, an einer sachlichen Regelung durch die obere Behörde (vgl. auch den Beschluß des Senatsvom 11. Oktober 1963 - BVerwG VII B 95.63 -).
  • BVerwG, 11.06.1963 - II C 77.60

    Nachprüfung der örtlichen Zuständigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten -

    Auf die Bedenken der Beklagten gegen die örtliche Zuständigkeit der vorinstanzlichen Gerichte (vgl. BVerwGE 9, 172 sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1963 - BVerwG II C 65.62 - und die dort zitierten Urteile) ist nicht näher einzugehen.
  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 83.61

    Fristlose Entlassung eines aus dem Beamtenverhältnis entlassenen und im

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die örtliche Zuständigkeit in seinem Urteil vom 30. September 1959 - BVerwGE 9, 172 [BVerwG 30.09.1959 - VI C 358/56] - bejaht und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 27.02.1969 - II C 75.67

    Versäumung der Klagefrist durch schuldhafte Nichtbeachtung einer zutreffenden

    Denn insoweit stellt der Bescheid eine im Dienstaufsichtswege ergangene Entscheidung dar; und eine solche Entscheidung enthält, wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt hat, keine Regelung des Einzelfalles, also keinen bei Rechtswidrigkeit aufhebbaren Verwaltungsakt, sondern lediglich die Bestätigung, der schon durch die Bescheide vom 1. Oktober und 8. November 1962 getroffenen Regelung, die der Kläger durch Versäumung der Klagefrist hatte unanfechtbar werden lassen (vgl. BVerwGE 9, 172 [174/175]).
  • BVerwG, 28.02.1963 - II C 65.62

    Rechtsmittel

    Daß dies rechtsirrig ist und daß vielmehr - jedenfalls für Streitigkeiten aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zu Artikel 131 GG - der Sitz der Behörde unterer Stufe maßgebend für die örtliche Zuständigkeit ist, hat bereits der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner den Partelen bekannten Entscheidung vom 30. September 1959 (BVerwGE 9, 172) mit eingehender Begründung ausgeführt.
  • BVerwG, 25.03.1960 - IV C 316.59

    Anfechtung eines Verwaltungsaktes einer unteren Bundesbehörde vor den

    Der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat dies in seinem (zu G 131) ergangenen Urteil VI. C 358.56 vom 30. September 1959 (BVerwGE 9, 172 [BVerwG 30.09.1959 - VI C 358/56]) aufgegriffen.
  • BVerwG, 12.07.1961 - VI C 80.60

    Rechtsmittel

    Dieses Urteil steht zwar in der Frage der örtlichen Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei Anfechtungsklagen gegen Verwaltungsakte der Verwaltungsstelle Berlin der Deutschen Bundesbahn im Gegensatz zu derEntscheidung des erkennenden Senats vom 30. September 1959 - BVerwG VI C 358.56 (BVerwGE 9, 172).
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 103.59

    Rechtsmittel

    Ob es angesichts der Verflechtung des Landesbeamtenrechts mit Bundesrecht, die insbesondere in Art. 33 Abs. 5 GG und den Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes zum Ausdruck kommt, vertretbar wäre, in Anwendung der im Urteil des Senats BVerwGE 9, 172 [176 unten] entwickelten Grundsätze über die Würdigung der gesamten Rechtsordnung als Auslegungshilfe hier den § 152. Abs. 1 BBG heranzuziehen und sich dabei etwa aufdrängenden Zweifeln über die Tragweite einer Abweichung durch Beiziehung der Gesetzesmaterialien nachzugehen, kann dahingestellt bleiben.
  • BVerwG, 07.07.1961 - VI C 153.59

    Rechtsmittel

    Die aus § 11 BVerwGG (jetzt § 52 Nr. 2 VwGO) herzuleitende örtliche Zuständigkeit (vgl. hierzu BVerwGE 9, 172) beurteilt sich aber bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen nicht danach, welche Behörde zuständig war, den angefochtenen oder erstrebten Verwaltungsakt zu erlassen, sondern danach, welche Behörde den Verwaltungsakt tatsächlich erlassen hat oder nach dem Begehren des Klägers erlassen soll.
  • BVerwG, 15.08.1960 - VI ER 400.60

    Ermittlung des örtlich zuständigen Gerichts für die Versetzung eines Beamten in

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